Gott feiert mit dir das Leben!
Sie möchten Ihr Kind taufen? Sie möchten selbst getauft werden?
Wir freuen uns darüber.
Taufe bedeutet: Gott sagt JA zu dir und du sagst JA zu Gott.
Wenn SIe Ihr Kind taufen lassen möchtet, dann sagen Sie als Eltern JA zu Gott und zur Gemeinschaft der Kirche. Sie bringen mit der Taufe zum Ausdruck, dass Ihr Kind für euch ein Geschenk Gottes ist und möchtet sein Leben unter Gottes Segen stellen.
Ob als Baby oder Kind, jugendlich oder erwachsen – jeder Zeitpunkt im Leben ist der Richtige für die Taufe.
Taufen sind in fast jedem Gottesdienst möglich. Besonders geeignet sind unsere Ostergottesdienste, unsere zahlreichen Gottesdienste im Freien über den Sommer verteilt oder auch unsere Familiengottesdienste.
Die Übersicht findet ihr jeweils in unserem aktuellen Gemeindebrief. Oder fragt einfach in unserem Kirchenbüro nach.
Aufgrund vieler Taufwünsche (über die wir uns sehr freuen) können wir in der Regel keine Einzeltaufen anbieten. Dafür haben schlicht kein Personal (Pastoren, Küster, Musiker). Stattdessen bieten wir Taufsamstage an: Feste Termine über das Jahr und in unseren verschiedenen Kirchen verteilt. Manchmal gibt es an einem Termin nur eine Taufe, manchmal mehrere.
Unsere Taufsamstage 2026
08. August um 14 Uhr in der Pauluskirche
12. September um 14 Uhr in der Petri-Kirche
31. Oktober um 14 Uhr in der Christuskirche
In der Regel werden zwei Taufpat*innen benannt. Alle, die Mitglied der evangelischen Kirche, konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sind, können Pat*innen werden.
Patinnen und Paten sollen Vorbilder im Glauben sein und dem Kind zur Seite stehen. Gemeinsam mit den Eltern versprechen sie im Taufgottesdienst, für die christliche Erziehung des Kindes zu sorgen. Da kleine Kinder sich nicht selbst für ihre Taufe entscheiden können, haben Eltern und Pat*innen die Aufgabe, dem Kind vom Glauben an Gott zu erzählen. So kann das Kind lernen, warum es getauft wurde und kann dann entscheiden, ob es konfirmiert werden möchte
Bei einer evangelischen Taufe können auch Katholik*innen, Orthodoxe und Mitglieder anderer in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) vertretenen Kirchen als Pat*innen benannt werden. Sie müssen eine Patenbescheinigung vorlegen, die von ihrem jeweiligen Pfarramt ausgestellt wird.